Meldertausch

Wartung · Austausch
Meldertausch ARTTMEDIA 27. Januar 2022
Brandmelder-Austausch nach DIN 14675

Nur ein gesunder Melder kann zuverlässig zu der Funktion der gesamten Brandmeldeanlagen beitragen. Äußerliche Faktoren wie staub- und ölhaltige Luft wie der Alterungsprozess beeinflussen die technischen Bauteile in den Brandmeldern.

Fachgerechter Betrieb Ihrer Brandmeldeanlage

Wir sorgen für die Einhaltung von Wartungsfristen und Serviceintervallen für Ihre Alarmanlage, Hausalarmanlage bzw. RWA-Anlage, insbesondere auch zu Wartung und Austausch von

  • Feuermeldern
  • Brandmeldern
  • Rauchmeldern
Mit Schütz sind Sie auf der sicheren Seite

Für den ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer Brandmeldeanlage, Feuermeldeanlage, Rauchwarnanlage in öffentlichen Einrichtungen, Industrie und Gewerbe oder Privatimmobilien:

Alten- und Pflegeheime, Öffentliche Einrichtungen (Kindergärten, Schulen, Kindertagesstätten), Stadtverwaltungen, Immobilienverwaltungen, Bauträger und Architekten

Kompetenter Service für normkonformen Brandschutz
Top-Brandschutz in Senioren- und Pflegeeinrichtungen: Mit dem Meldertausch-Service der Schütz GmbH aus Filzingen bei Altenstadt an der Iller (Bayern) sind Pflegeheimbetreiber im Brandfall auf der sicheren Seite. „Sei es durch defekte Fernseher, offenes Zigarettenfeuer oder blockierte Lüftungen an Elektrogeräten – Großbrände in Senioren- und Pflegeeinrichtungen sind leider ein Riesenthema“, erklärt Mario Stöhr, Geschäftsführer der Schütz Gmbh, aus Filzingen bei Altenstadt an der Iller. Allein im Jahr 2022 hat es 112-mal in Alten- und Pflegeheimen gebrannt. Das teilt der bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. mit. In der bvfa-Statistik machen die Feuer in Pflegeeinrichtungen knapp 75 Prozent der erfassten Brände aus.
In wenigen Klicks zum Brandmeldertausch
Denn neben einer regelmäßigen Wartung und Instandhaltung braucht es von Zeit zu Zeit auch einen neuen Brandmelder. Die DIN 14675 schreibt es vor: in der Regel nach acht Jahren müssen die Melder getauscht werden. Kommen Betreiber von Alten- und Pflegeheimen dem nicht nach, riskieren sie nicht nur ein erhöhtes Haftungsrisiko im Schadensfall, sondern auch das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner. Dabei geht die Anmeldung zum Brandmeldertausch so einfach und schnell wie nie: Mit nur wenigen Klicks sichern sich Brandschutzbeauftragte und Betreiber von Pflegeeinrichtungen ihren Termin bei den Spezialisten von Schütz unter www.meldertausch.de
Brandmelder im Dauerbetrieb

„Brandmelder sind 24 Stunden, sieben Tage die Woche und 365 Tage im Jahr im Einsatz und dabei ungeschützt allen Einflüssen ausgesetzt“, verdeutlicht Mario Stöhr. Staub oder auch andere Partikel in der Luft können die optische Messkammer eines Melders verunreinigen. Auch Feuchtigkeit und Wärme können den Alterungsprozess elektronischer Bauteile an und in den Meldern beschleunigen. Eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung durch qualifiziertes Fachpersonal sowie ein periodischer Austausch der Melder nach DIN 14675 ist daher das A und O für einen zuverlässigen technischen Brandschutz.

Als Experte für technische Sicherheitslösungen und technischen Brandschutz, weiß Mario Stöhr, woran es in sozialen Einrichtungen, wie Altenheimen, beim Thema Brandschutz hakt. „Bei der Eröffnung entsprechen die meisten Heime noch den hohen Anforderungen an den technischen Brandschutz. Doch der Dauerbetrieb der Melder, gepaart mit nachlässiger Wartung und Instandhaltung führt über die Zeit zu Sicherheitslücken im technischen Brandschutz.“

Diese Sicherheitslücken können Betreibern von Pflegeeinrichtungen sprichwörtlich teuer zu stehen kommen. Immer wieder sterben Senioren bei Bränden in Pflegeeinrichtungen, da sie aufgrund ihrer körperlichen Verfassung nur langsam evakuiert werden können.

Erhöhtes Haftungsrisiko im Schadensfall

Wer nicht nach DIN 14675 wartet, riskiert darüber hinaus im Schadensfall strafrechtliche Konsequenzen und Schadensersatzansprüche und muss mit einem erhöhten Haftungsrisiko oder dem Verlust des Versicherungsschutzes rechnen.

Damit Brandschutzbeauftrage und Betreiber von Senioren- und Pflegeheimen im Brandfall auf der sicheren Seite sind, bietet die Schütz GmbH ihren normkonformen Service zum Brandmeldertausch in zwei Varianten. In Variante eins werden nur die Melder gewechselt, die aktuell zum periodischen Tausch anstehen. Schütz übernimmt diesen Service im Rahmen einer jeden Inspektion und tauscht die veralteten Melder im Zuge der Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten aus. Praktisch: Zusätzliche Anfahrtskosten entfallen.

In Service-Variante zwei werden alle Brandmelder auf einmal ausgetauscht, wenn nötig mit Umrüstung auf aktuelle Sockelgrößen. „Der Vorteil: Anstatt mehrerer Termine für individuelle Tauschzyklen, genügt hier ein Tag und alle Melder sind dann wieder auf dem neuesten technischen Stand“, so Stöhr. Für den einmaligen Meldertausch erhalten Kunden vorab ein Angebot. Die Kosten sind in beiden Service-Varianten vorab kalkulierbar.

Im Brandfall schnell reagieren
Bricht Feuer in Senioren- und Pflegeeinrichtungen aus, ist eine schnelle Reaktion gefragt, damit sich die Brandherde nicht auf weitere Zimmer ausweiten und die Bewohnerinnen und Bewohner evakuiert werden können. Damit das gelingt, spielt eine Kombination aus baulichem, organisatorischem und technischem Brandschutz eine zentrale Rolle. Intakte Melder sind der Schlüssel für einen guten technischen Brandschutz. Denn die gesamte Brandmeldeanlage arbeite nur so zuverlässig wie es die Melder tun.
Brandmeldertausch – schnell und unkompliziert

Mit ihrem Brandmeldertausch bietet die Schütz GmbH, seit über 40 Jahren Experte beim Thema Brandschutz, einen schnellen und unkomplizierten Service.

Die Norm fordert: Automatische punktförmige Melder mit Verschmutzungskompensation müssen spätestens alle acht Jahre getauscht werden. Alle ab Dezember 2006 in Betrieb genommenen Melder unterliegen dieser Austauschpflicht. Für Melder ohne Verschmutzungskompensation ist der Tauschzyklus noch kürzer: Sie müssen alle fünf Jahre erneuert werden.

Meldertausch anfragen

    Informationen über gesetzliche Pflichten zum Austausch von Brand- oder Rauchmeldern

    Nicht nur Instandhaltungsmaßnahmen, sondern auch vorgegebenen Austauschzyklen müssen eingehalten werden. Wer nicht nach der DIN 14675 handelt, riskiert im Schadensfall strafrechtliche Konsequenzen oder sogar den Verlust des Versicherungsschutzes!

    Gerne übernehmen wir nicht nur die zuverlässige Einhaltung der Inspektions- und Wartungsintervalle, sondern auch die Austauschzyklen der einzelnen Melder.

    Erfahren Sie mehr zu den Grundlagen und Vorschriften für den Betrieb von Brandmeldeanlagen in unserer Broschüre. Sehr gerne können Sie sich mit uns auch telefonisch zu einem ersten Beratungsgespräch in Verbindung setzen.

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