Brandmelder-Austausch nach DIN 14675
Nur ein gesunder Melder kann zuverlässig zu der Funktion der gesamten Brandmeldeanlagen beitragen. Äußerliche Faktoren wie staub- und ölhaltige Luft wie der Alterungsprozess beeinflussen die technischen Bauteile in den Brandmeldern.
Fachgerechter Betrieb Ihrer Brandmeldeanlage
Wir sorgen für die Einhaltung von Wartungsfristen und Serviceintervallen für Ihre Alarmanlage, Hausalarmanlage bzw. RWA-Anlage, insbesondere auch zu Wartung und Austausch von
- Feuermeldern
- Brandmeldern
- Rauchmeldern
Mit Schütz sind Sie auf der sicheren Seite
Für den ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer Brandmeldeanlage, Feuermeldeanlage, Rauchwarnanlage in öffentlichen Einrichtungen, Industrie und Gewerbe oder Privatimmobilien:
Alten- und Pflegeheime, Öffentliche Einrichtungen (Kindergärten, Schulen, Kindertagesstätten), Stadtverwaltungen, Immobilienverwaltungen, Bauträger und Architekten
Kompetenter Service für normkonformen Brandschutz
In wenigen Klicks zum Brandmeldertausch
Brandmelder im Dauerbetrieb
„Brandmelder sind 24 Stunden, sieben Tage die Woche und 365 Tage im Jahr im Einsatz und dabei ungeschützt allen Einflüssen ausgesetzt“, verdeutlicht Mario Stöhr. Staub oder auch andere Partikel in der Luft können die optische Messkammer eines Melders verunreinigen. Auch Feuchtigkeit und Wärme können den Alterungsprozess elektronischer Bauteile an und in den Meldern beschleunigen. Eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung durch qualifiziertes Fachpersonal sowie ein periodischer Austausch der Melder nach DIN 14675 ist daher das A und O für einen zuverlässigen technischen Brandschutz.
Als Experte für technische Sicherheitslösungen und technischen Brandschutz, weiß Mario Stöhr, woran es in sozialen Einrichtungen, wie Altenheimen, beim Thema Brandschutz hakt. „Bei der Eröffnung entsprechen die meisten Heime noch den hohen Anforderungen an den technischen Brandschutz. Doch der Dauerbetrieb der Melder, gepaart mit nachlässiger Wartung und Instandhaltung führt über die Zeit zu Sicherheitslücken im technischen Brandschutz.“
Diese Sicherheitslücken können Betreibern von Pflegeeinrichtungen sprichwörtlich teuer zu stehen kommen. Immer wieder sterben Senioren bei Bränden in Pflegeeinrichtungen, da sie aufgrund ihrer körperlichen Verfassung nur langsam evakuiert werden können.
Erhöhtes Haftungsrisiko im Schadensfall
Wer nicht nach DIN 14675 wartet, riskiert darüber hinaus im Schadensfall strafrechtliche Konsequenzen und Schadensersatzansprüche und muss mit einem erhöhten Haftungsrisiko oder dem Verlust des Versicherungsschutzes rechnen.
Damit Brandschutzbeauftrage und Betreiber von Senioren- und Pflegeheimen im Brandfall auf der sicheren Seite sind, bietet die Schütz GmbH ihren normkonformen Service zum Brandmeldertausch in zwei Varianten. In Variante eins werden nur die Melder gewechselt, die aktuell zum periodischen Tausch anstehen. Schütz übernimmt diesen Service im Rahmen einer jeden Inspektion und tauscht die veralteten Melder im Zuge der Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten aus. Praktisch: Zusätzliche Anfahrtskosten entfallen.
In Service-Variante zwei werden alle Brandmelder auf einmal ausgetauscht, wenn nötig mit Umrüstung auf aktuelle Sockelgrößen. „Der Vorteil: Anstatt mehrerer Termine für individuelle Tauschzyklen, genügt hier ein Tag und alle Melder sind dann wieder auf dem neuesten technischen Stand“, so Stöhr. Für den einmaligen Meldertausch erhalten Kunden vorab ein Angebot. Die Kosten sind in beiden Service-Varianten vorab kalkulierbar.
Im Brandfall schnell reagieren
Brandmeldertausch – schnell und unkompliziert
Mit ihrem Brandmeldertausch bietet die Schütz GmbH, seit über 40 Jahren Experte beim Thema Brandschutz, einen schnellen und unkomplizierten Service.
Die Norm fordert: Automatische punktförmige Melder mit Verschmutzungskompensation müssen spätestens alle acht Jahre getauscht werden. Alle ab Dezember 2006 in Betrieb genommenen Melder unterliegen dieser Austauschpflicht. Für Melder ohne Verschmutzungskompensation ist der Tauschzyklus noch kürzer: Sie müssen alle fünf Jahre erneuert werden.
Meldertausch anfragen
Nicht nur Instandhaltungsmaßnahmen, sondern auch vorgegebenen Austauschzyklen müssen eingehalten werden. Wer nicht nach der DIN 14675 handelt, riskiert im Schadensfall strafrechtliche Konsequenzen oder sogar den Verlust des Versicherungsschutzes!
Gerne übernehmen wir nicht nur die zuverlässige Einhaltung der Inspektions- und Wartungsintervalle, sondern auch die Austauschzyklen der einzelnen Melder.
Erfahren Sie mehr zu den Grundlagen und Vorschriften für den Betrieb von Brandmeldeanlagen in unserer Broschüre. Sehr gerne können Sie sich mit uns auch telefonisch zu einem ersten Beratungsgespräch in Verbindung setzen.